TOP Ö 7: Mandatsniederlegung

Herr Eckl zitiert die Beschlussvorlage des Wahlleiters der Gemeinde Schkopau zur Mandatsniederlegung von Herrn Schneider. Weiterhin stellt er fest, dass der Wahlleiter Herrn Pötzsch als Nachrücker für Herrn Schneider festgestellt hat.

 

Herr Schmidt als Wahlleiter weist darauf hin, dass formell die schriftliche Einverständnis-erklärung von Herrn Pötzsch abgefordert werden muss.

 

Herr Albrecht erklärt, dass die mündliche Zustimmung von Herrn Pötzsch auf Anfrage des Gemeinderatsvorsitzenden auch ausreicht. Die schriftliche Erklärung kann nachgereicht werden.

 

Herr Eckl richtet an Herrn Pötzsch die Frage, ob er das Mandat annimmt. Herr Pötzsch antwortet mit ja.

 

Beschluss GR 13 / 138 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 15.03.2011 auf der Grundlage des § 41, Absatz 1, Nummer 3 der GO LSA die Mandatsniederlegung und das Ausscheiden von Herrn Tino Schneider aus dem Gemeinderat Schkopau.

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Anschließend verpflichtet Herr Eckl Herrn Pötzsch auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und verliest die Pflichtbelehrung.

 

 

Nach der Mandatsannahme durch Herrn Pötzsch erhöht sich die Anzahl der Gemeinderäte/-innen von 22 + Bürgermeister auf 23 + Bürgermeister.