Sachverhalt:
Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Schkopau
wurde in den Sitzungen der Ausschüsse sowie der Ortsräte beraten. Der Finanz-
und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom 05.02.2019 eine
Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.
Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3
vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der
Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist
ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der
Ergebnishaushalt 2019 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in
Höhe von 963.500 ab. Der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gem. § 98
Abs. 3 KVG LSA kann nur mit Hilfe einer Entnahme aus der Rücklage in selbiger
Höhe nach § 23 Abs. 2 KomHVO LSA entsprochen werden.
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2017 weist keinen Fehlbetrag
auf.
Sofern keine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation durch
Mindererträge bzw. Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden,
dass der Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
05.03.2019:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.