TOP Ö 12: Richtlinie zur Bezuschussung der Kastration von zugelaufenen wilden, herrenlosen Katzen und Katern

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2018 wurden 6 Anträge zur Bezuschussung von angefallen Arztrechnungen gestellt. Jede Bezuschussung betrug pro Vorgang 50,00 €. Die vorliegende Richtlinie wird jährlich neu gefasst.

Es wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der neuen Richtlinie bis zum 31.12.2020 durch Beschluss festzuschreiben

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.03.2019 die Richtlinie zur Bezuschussung der Katration von zugelaufenen wilden, herrenlosen Katzen und Katern. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.