Frau
Senf führt aus:
Die
Gemeinde Schkopau hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine
Eröffnungsbilanz unter den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen
und einer örtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
Die
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Saalekreis ist erfolgt.
Sie bezog sich darauf, ob die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögenslage der Kommune vermittelt sowie darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Im
Weiteren macht sie Ausführungen zu:
Zum Ende ihrer Ausführungen bedankt sich Frau Senf bei ihrer
Vorgängerin, Frau Tiesler, der Bezügestelle und allen Mitarbeitern, die in den rund
10 Jahren der Erarbeitung und Aufstellung der EÖB mitgearbeitet haben.
Herr Wanzek stellt die Frage, wie der Vergleich ausfällt zu anderen Gemeinden gleicher Größenordnung.
Frau Senf wird auf diese Frage gern interne Erkundigungen einholen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2018 die geprüfte und durch das Rechnungsprüfungsamt uneingeschränkt bestätigte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schkopau zum 01.01.2013 mit einer Bilanzsumme von 59.144.043,65 in Aktiva und Passiva sowie den Anhang zur Eröffnungsbilanz.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.