Herr Haufe führt aus:
Die den Sitzungsunterlagen beigefügte Stellungnahme der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) beschreibt umfänglich
und kompetent den Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der
Bevölkerung vor Fluglärm.
Vorrangig nimmt die Stellungnahme dabei Bezug auf die gesetzlich bereits
für 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes
(FluglärmG), wie passiver Schallschutz und Wohnsiedlungsrestriktionen bzw.
Bauverbote für die besonders durch Fluglärm belasteten Wohngebiete im Umfeld
von Flughäfen.
Die Stellungnahme macht darauf aufmerksam, dass den Maßnahmen des aktiven
Schallschutzes, also dem Vermeiden/der Reduzierung des Lärms an der Quelle
endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten
gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind und auch das Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) einer Überprüfung zu unterziehen ist, weil in diesem aktive
Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.
Frau Müller begrüßt diese Aktion. Der Flughafen Leipzig/Halle hat keine Spitzenposition in Sachsen Schallschutz inne. Die lauten Antonows fliegen immer noch. Schallschutzgebiete dürfen nicht verkleinert werden.
Herr Wanzek äußert, dass die gesamte Gemeinde vom Fluglärm betroffen ist und frgt, ob es Absprachen mit Nachbargemeinden zu einer Zusammenarbeit gibt und ob es ein Gesetzesverfahren zur Novellierung gibt.
Herr Haufe äußert, dass die Klarheit zur Beschlussfassung sehr kurzfristig war. Zur nächsten Sitzung der Fluglärmkommission Anfang November werden sich die Nachbargemeinden verständigen. Zum 2. Teil der Frage weiß er nur zu berichten, dass es einen Ausschuss im Bundestag gibt, der sich damit befasst.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
18.09.2018 die Forderung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen
(ADF) zur Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG) zu unterstützen
Insbesondere werden die Forderungen nach einer ganzheitlichen Betrachtung
von aktivem und passivem Schallschutz, für die Übernahme des Wartungs-,
Unterhaltungs- und Erneuerungskosten für bewilligte passive
Schallschutzmaßnahmen durch die Flughafenbetreiber und der Beseitigung der
Schlechterstellung des Schutzstandards von Bestandsgebäuden unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.