TOP Ö 9: Verbesserung der Schutzwirkung des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG)

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Haufe führt aus:

Die den Sitzungsunterlagen beigefügte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) beschreibt umfänglich und kompetent den Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.

 

Vorrangig nimmt die Stellungnahme dabei Bezug auf die gesetzlich bereits für 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG), wie passiver Schallschutz und Wohnsiedlungsrestriktionen bzw. Bauverbote für die besonders durch Fluglärm belasteten Wohngebiete im Umfeld von Flughäfen.

Die Stellungnahme macht darauf aufmerksam, dass den Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also dem Vermeiden/der Reduzierung des Lärms an der Quelle endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind und auch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einer Überprüfung zu unterziehen ist, weil in diesem aktive Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.

 

Frau Müller begrüßt diese Aktion. Der Flughafen Leipzig/Halle hat keine Spitzenposition in Sachsen Schallschutz inne. Die lauten „Antonows“ fliegen immer noch. Schallschutzgebiete dürfen nicht verkleinert werden.

 

Herr Wanzek äußert, dass die gesamte Gemeinde vom Fluglärm betroffen ist und frgt, ob es Absprachen mit Nachbargemeinden zu einer Zusammenarbeit gibt und ob es ein Gesetzesverfahren zur Novellierung gibt.

Herr Haufe äußert, dass die Klarheit zur Beschlussfassung sehr kurzfristig war. Zur nächsten Sitzung der Fluglärmkommission Anfang November werden sich die Nachbargemeinden verständigen. Zum 2. Teil der Frage weiß er nur zu berichten, dass es einen Ausschuss im Bundestag gibt, der sich damit befasst.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2018 die Forderung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zur Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG) zu unterstützen

Insbesondere werden die Forderungen nach einer ganzheitlichen Betrachtung von aktivem und passivem Schallschutz, für die Übernahme des Wartungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten für bewilligte passive Schallschutzmaßnahmen durch die Flughafenbetreiber und der Beseitigung der Schlechterstellung des Schutzstandards von Bestandsgebäuden unterstützt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.