TOP Ö 2: Entscheidung über Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

 

 


Herr Sachse beantragt:

Nach § 58 der neuen Fassung des KVG stimmt die Vertretung über die Niederschrift ab, wobei das Nähere die Geschäftsordnung regeln soll. Es ist also in jedem Fall – auch ohne Einwendungen – ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

Deshalb:

_ neue Benennung Tagesordnungspunkt 3:

  Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil)     

  vom 21.08.2018 und

_ neue Benennung Tagesordnungspunkt 16:

 Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates (nichtöffentlicher Teil)     

    vom 21.08.2018

 

_Der Beschlussvorschlag im Protokoll ist anzupassen und muss heißen:

    Der Gemeinderat (Ausschuss) bestätigt die Niederschrift vom …

 

Der Umbenennung der Tagesordnungspunkte wird einstimmig zugestimmt. Inhaltlich ändert sich nichts.