TOP Ö 12: 3. Stufe der Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Schkopau

Herr Weiß führt aus:

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden alle  Ortsbürgermeister angeschrieben, ihre Stellungnahmen bis zum 7.5.2018 im Bauamt einzureichen. Einige Stellungnahmen wurden so spät eingereicht, dass sie nicht mehr rechtzeitig in die Unterlagen zur heutigen Sitzung eingearbeitet werden konnten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Plan fortzuschreiben und erneut einzureichen.

Auf Nachfrage erläutert Herr Weiß, dass die Lärmkartierung lediglich dem Zweck dient, dass man den Lärm innerhalb der EU vergleichen kann. Einflussmöglichkeiten unsererseits sind mehr als gering.

 

Herr Teske vertritt die Meinung, diesen Plan zu nutzen, um unsere Bedürfnisse anzumelden hinsichtlich des Lärmpegels von LNight > 55 dB(A), d.h. an das Land Sachsen wegen Fluglärm und an die DB AG wegen Bahnlärm.

 

Herr Bedemann meint, dass Flug- und Bahnlärm auch auf Hauptverkehrswegen entsteht. Es sind keine Ansätze des Flughafens sichtbar, den Lärmschutz zu verbessern oder dahingehend Einfluss zu nehmen, dass nächtlicher Fluglärm weniger wird – im Gegenteil. Die Gemeinde sollte trotzdem ihre Forderungen formulieren, um sich zu einem passenden Zeitpunkt darauf berufen zu können. Auch stellt er an den Bürgermeister als Mitglied der Fluglärmkommission die Forderung, nachzufragen, warum die stationäre Fluglärmmessstelle in Döllnitz außer Betrieb ist und was damit bezweckt werden soll.

Frau Müller äußert, dass der Name Lärmaktionsplanung seinen Namen nicht verdient, es handelt sich um eine reine Fleißarbeit. Wenn man sich „ehrlich in die Augen sehen will, muss man in die Planung reinschreiben, wo einen der Schuh drückt“. Weiterhin legt Frau Müller Wert darauf, dass die E-Autos mit aufgeführt werden.

 

Herr Weiß äußert, dass die vorgegebenen Formblätter der EU streng reglementiert sind. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, den Flughafen separat zu betrachten.

 

Herr Gasch berichtet, dass im Regionalentwicklungsplan vermerkt ist, dass wir „lärmverseucht“ sind. Wir sollten deshalb unsere „Befindlichkeiten“ niederschreiben. Die Gemeinde muss sagen, wo der „Schuh drückt“ und auf eine Lärmminimierung pochen. Und die Gemeinde sollte an der Umsetzung mitarbeiten.

 

Herr Haufe schlägt vor, nichts wegzuwägen, sondern den Fluglärm gesondert zu betrachten.

 

Herr Sachse fasst zusammen: In die Lärmaktionsplanung werden die Abwägungen, nicht die Änderungswünsdhe in den Textteil eingearbeitet.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2018 den Lärmaktionsplan in der Fassung vom Mai 2018 nach erfolgter Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.  

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

16 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.