Herr Schmidt führt
aus:
Zur kontinuierlichen Vorbereitung der Wahl kann der 27. Tag vor der Wahl
als Endtermin festgelegt werden. Im Nachgang entscheidet der
Gemeindewahlausschuss über die vorliegenden Bewerbungen. Die Vorbereitung der
Stimmzettel ist zeitnah mit der beauftragten Druckerei abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt in seiner Sitzung am 10.04.2018,
gemäß § 30 Absatz 1 KWG LSA, dass die Einreichungsfrist für Bewerbungen um das
Amt des Hauptverwaltungsbeamten am 17.09.2018, 18:00 Uhr endet.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.