TOP Ö 11: Beschluss zur Festlegung des Termin für das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten für die Wahl am 14.10.2018

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Schmidt führt aus:

Zur kontinuierlichen Vorbereitung der Wahl kann der 27. Tag vor der Wahl als Endtermin festgelegt werden. Im Nachgang entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die vorliegenden Bewerbungen. Die Vorbereitung der Stimmzettel ist zeitnah mit der beauftragten Druckerei abzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt in seiner Sitzung am 10.04.2018, gemäß § 30 Absatz 1 KWG LSA, dass die Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten am 17.09.2018, 18:00 Uhr endet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.