Sachverhalt:
Gemäß § 9 Absatz KWG LSA ist der
Bürgermeister Wahlleiter.
Gemäß § 9 Absatz 2 KWG LSA kann die Gemeinde Beschäftigte als
Gemeindewahlleiter oder einen stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
19.12.2017 Herrn Wolfgang Schmidt zum Gemeindewahlleiter und Herrn Björn-Kevin
Kemnitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl im
Jahr 2018 zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.