TOP Ö 18: Berufung des Gemeindewahlleiters und des Stellvertreters für die Bürgermeisterwahl 2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Absatz KWG LSA  ist der Bürgermeister Wahlleiter.

Gemäß § 9 Absatz 2 KWG LSA kann die Gemeinde Beschäftigte als Gemeindewahlleiter oder einen stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2017 Herrn Wolfgang Schmidt zum Gemeindewahlleiter und Herrn Björn-Kevin Kemnitzer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2018 zu berufen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.