Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses wäre am
30.01.2018. Damit ein ordentlicher kassenmäßiger Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017 erzielt werden kann ist es sinnvoll die Annahme von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in dieser Gemeinderatssitzung zu
beschließen.
Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltende
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen beigefügt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und
dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung
der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 19.12.2017 gemäß § 6
Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die
Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.