Sachverhalt:
Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Schkopau
wurde in den Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsräte sowie des Gemeinderates
beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom
21.11.2017 eine Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.
Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3
vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der
Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist
ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der
Ergebnishaushalt 2018 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss
von 92.700 ab. Somit kann im Jahr 2018 der Verpflichtung zum Ausgleich des
Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA entsprochen werden.
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 weist keinen Fehlbetrag
auf.
Sofern keine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation durch
Mindererträge bzw. Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden,
dass der Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
19.12.2017:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
16 |
Nein-Stimmen: |
9 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.