TOP Ö 12: Bürgermeisterwahl 2018

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Am 31.01.2019 endet die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters.

Gemäß § 63, Absatz 1 KVG LSA hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

Zur Einhaltung des zeitlichen Ablaufes des Wahlverfahrens ist die Neuwahl des Bürgermeisters im Monat Oktober 2018 erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau am 14.10.2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr  durchzuführen.

Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird am 28.10.2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.