Sachverhalt:
Am 31.01.2019 endet die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters.
Gemäß § 63, Absatz 1 KVG LSA hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens
sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.
Zur Einhaltung des zeitlichen Ablaufes des Wahlverfahrens ist die Neuwahl
des Bürgermeisters im Monat Oktober 2018 erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
19.12.2017 die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Schkopau am 14.10.2018, in
der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
durchzuführen.
Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird am 28.10.2018, in der
Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.