TOP Ö 12: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau" , 4. vereinfachte Änderung

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.03.2017 den Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ in der Fassung vom Januar 2017. Weiterhin billigt er die Begründung gleichen Datums. Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats während folgender Zeiten im Konferenzraum des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

 

montags und mittwochs:          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:                          9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

    

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.