TOP Ö 15: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9/21 „Zur Aussicht"

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 9. Februar 2016 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens sowie den 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom November 2015 gebilligt und ihn zur Offenlage bestimmt. Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans ist vom 22. Februar 2016 bis einschließlich 22. März 2016 erfolgt.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom 22. Februar 2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Unter Abwägung der Stellungnahmen dieser Beteiligung wurde am 13.12.2016 der 3. Entwurf in der Fassung vom Oktober 2016 gebilligt und er wurde zur erneuten Offenlage in der Zeit vom 3. Januar 2017 bis einschließlich 10. Februar 2017 bestimmt.

Die formelle Behördenbeteiligung erfolgte parallel dazu mit Schreiben vom 16.12.2016.

 

In der vorliegenden Satzungsfassung (Stand März 2017) sind die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens entsprechend den beiliegenden Abwägungsbögen eingeflossen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der Bürger, die zum 3. Entwurf des Bebauungsplans eingegangen sind, entsprechend der beiliegenden Abwägungsbögen geprüft.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Hinweise gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.         Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt den Bebauungsplan Nr. 9/21 „Zur Aussicht“ in der Fassung vom März 2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

3.         Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.