Sachverhalt:
Kamerad Gerd Brommund vollendet am 31.12.2016 das 65. Lebensjahr. Gemäß §
9 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt, in der Fassung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA S. 288,
341) können Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst eingesetzt
werden die gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 65.
Lebensjahr vollendet haben.
Ab dem 01.01.2017 führt der stellv. Wehrleiter Herr Rüdiger Hering die
Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.
Herr Brommund wird weiterhin in der Alters- und Ehrenabteilung aktiv
mitarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
28.03.2017 Herrn Gerd Brommund aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die
Dauer von 6 Jahren) als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau rückwirkend zum
31.12.2016 abzuberufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.