Sachverhalt:
In der vorliegenden Gefahrenabwehrverordnung sind im § 12 die
entsprechenden Korrekturen vorgenommen worden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte in den entsprechenden Paragraphen haben
sich nicht geändert, sodass eine nochmalige Zustimmung durch die zuständige
Polizeidienststelle und dem Landkreis, Ordnungsamt nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
28.03.2017 die neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.