TOP Ö 19: Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der vorliegenden Gefahrenabwehrverordnung sind im § 12 die entsprechenden Korrekturen vorgenommen worden.

Die inhaltlichen Schwerpunkte in den entsprechenden Paragraphen haben sich nicht geändert, sodass eine nochmalige Zustimmung durch die zuständige Polizeidienststelle und dem Landkreis, Ordnungsamt nicht erforderlich ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.03.2017 die neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.