Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Zuarbeiten durch die Fraktionen des Gemeinderates
erfolgte die Erarbeitung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung.
Im Rahmen der Bearbeitung eines Sachverhaltes im Bereich der
Gefahrenabwehr im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass im § 12 der vorliegenden
Gefahrenabwehrverordnung die nummerische und inhaltliche Auflistung der
entsprechenden Ordnungswidrigkeitstatbestände nicht stimmt.
Es ist erforderlich die korrekte inhaltliche Auflistung im § 12 der
Gefahrenabwehrverordnung neu festzulegen.
Aus diesem Grund ist die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
28.03.2017 die Aufhebung des Beschluss GR 20/159/2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.