TOP Ö 18: Aufhebung Beschluss GR 20/159/2016 vom 01.11.2016, neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der Zuarbeiten durch die Fraktionen des Gemeinderates erfolgte die Erarbeitung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung.

Im Rahmen der Bearbeitung eines Sachverhaltes im Bereich der Gefahrenabwehr im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass im § 12 der vorliegenden Gefahrenabwehrverordnung die nummerische und inhaltliche Auflistung der entsprechenden Ordnungswidrigkeitstatbestände nicht stimmt.

Es ist erforderlich die korrekte inhaltliche Auflistung im § 12 der Gefahrenabwehrverordnung neu festzulegen.

Aus diesem Grund ist die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 28.03.2017 die Aufhebung des Beschluss GR 20/159/2016.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.