Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Aus sitzungsökonomischen Gründen wurde die Sitzung des Haupt-
und Vergabeausschusses am 23.03.2017 abgesagt.
Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltende
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen beigefügt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und
dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur
Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 28.03.2017 gemäß § 6
Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die
Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.