TOP Ö 11: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Aus sitzungsökonomischen Gründen wurde die Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses am 23.03.2017 abgesagt.

 

Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen beigefügt.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 28.03.2017 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.