TOP Ö 15: Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Kamerad Gerd Brommund vollendete am 31.12.2016 das 65. Lebensjahr. Gemäß §9 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

(Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341) können Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst eingesetzt werden die gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben.

 

Somit endet die die Dienstzeit des Kameraden Brommund Kraft Gesetzes am 31.12.2016.

Aufgrund der Beendigung der Dienstzeit des Kameraden Brommund führt der stellvertretende Wehrleiter Herr Rüdiger Hering die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weiter.

 

Als fachlich gut ausgebildetes Mitglied der Ortsfeuerwehr Luppenau, wird Kamerad Brommund weiterhin in der Alters- und Ehrenabteilung mitarbeiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2017  Herrn Gerd Brommund  aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau rückwirkend zum 31.12.2016 abzuberufen.

    

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.