TOP Ö 14: Feststellung der Gültigkeit der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Burgliebenau am 22.01.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Am 22.01.2017 wurde die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Burgliebenau durchgeführt.

Der Wahlausausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Es gibt keine Wahleinsprüche.

Durch Beschluss des Gemeinderates wird die Ergänzungswahl rechtsgültig.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2017 gemäß §§ 51 Absatz 1, 52 Absatz 1 Satz 1 KWG LSA die Gültigkeit der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Burgliebenau zu bestätigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.