Sachverhalt:
Am 22.01.2017 wurde die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Burgliebenau
durchgeführt.
Der Wahlausausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 das endgültige
Wahlergebnis festgestellt. Es gibt keine Wahleinsprüche.
Durch Beschluss des Gemeinderates wird die Ergänzungswahl rechtsgültig.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
21.02.2017 gemäß §§ 51 Absatz 1, 52 Absatz 1 Satz 1 KWG LSA die Gültigkeit der
Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Burgliebenau zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.