Sachverhalt:
Herr Steffen Wilhelm wird mit Wirkung vom 21.02.2017 Mitglied des
Gemeinderates als gesetzlicher Nachrücker für
Herrn Norbert Berghoff.
Herr Berghoff hat sein Mandat im
Gemeinderat Schkopau zum 31.12.2016 niedergelegt.
Mitglieder des Gemeinderates können gemäß § 49 Absatz 3, Satz 2 KVG LSA
nicht als sachkundige Einwohner berufen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
21.02.2017 die Berufung von Herrn Steffen Wilhelm als sachkundiger Einwohner in
den Ausschuss Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus gemäß § 49 Absatz
3, Satz 2 KVG LSA zu widerrufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.