TOP Ö 13: Beendigung des Mandates als sachkundiger Einwohner von Steffen Wilhelm

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Herr Steffen Wilhelm wird mit Wirkung vom 21.02.2017 Mitglied des Gemeinderates als gesetzlicher Nachrücker für  Herrn  Norbert Berghoff.

Herr Berghoff  hat sein Mandat im Gemeinderat Schkopau zum 31.12.2016 niedergelegt.

Mitglieder des Gemeinderates können gemäß § 49 Absatz 3, Satz 2 KVG LSA nicht als sachkundige Einwohner berufen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2017 die Berufung von Herrn Steffen Wilhelm als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus gemäß § 49 Absatz 3, Satz 2 KVG LSA zu widerrufen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.