TOP Ö 11: Aufhebung des Satzungsbeschlusses GR 35/249/08 vom 17.06.2008

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde als Satzung beschlossen.

Nach durchgeführtem Aufstellungsverfahren wurde dieser Satzungsbeschluss am 17.06.2008 vom Gemeinderat für die Fassung vom April 2008 gefasst. Danach erlangte der Bebauungsplan jedoch keine Rechtskraft, weshalb der Gemeinderat mit Datum vom 30.06.2015 die Fortführung des Verfahrens beschloss.

Das weiterführende Verfahren wurde durchgeführt, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Der neue Abwägungs- und Satzungsbeschluss liegt dem Gemeinderat ebenfalls zur Entscheidung vor.

Da jedoch der Bebauungsplan nunmehr in der aktuellen Fassung vom Januar 2017 als Satzung beschlossen werden soll, ist der vorherige Satzungsbeschluss vom 30.06.2008 für die Fassung vom April 2008 aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hebt in seiner Sitzung am 21.02.2017 den Satzungsbeschluss GR 35/249/08 vom 17.06.2008 bezüglich des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplans Nr. 10/3 „An der Straße nach Großkugel“ für die Fassung vom April 2008 auf.

Da mit Beschluss GR 10/094/2015 vom 30.06.2015 beschlossen wurde, das Verfahren fortzuführen und nunmehr als Abschluss ein neuer Satzungsbeschluss in der Fassung vom Januar 2017 gefasst werden soll, ist der vorherige Satzungsbeschluss aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

18 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.