Sachverhalt:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von der
Gemeinde als Satzung beschlossen.
Nach durchgeführtem Aufstellungsverfahren wurde dieser Satzungsbeschluss
am 17.06.2008 vom Gemeinderat für die Fassung vom April 2008 gefasst. Danach
erlangte der Bebauungsplan jedoch keine Rechtskraft, weshalb der Gemeinderat
mit Datum vom 30.06.2015 die Fortführung des Verfahrens beschloss.
Das weiterführende Verfahren wurde durchgeführt, die Öffentlichkeit und
die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Der neue Abwägungs- und
Satzungsbeschluss liegt dem Gemeinderat ebenfalls zur Entscheidung vor.
Da jedoch der Bebauungsplan nunmehr in der aktuellen Fassung vom Januar
2017 als Satzung beschlossen werden soll, ist der vorherige Satzungsbeschluss
vom 30.06.2008 für die Fassung vom April 2008 aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hebt in seiner Sitzung am
21.02.2017 den Satzungsbeschluss GR
35/249/08 vom 17.06.2008 bezüglich des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplans Nr. 10/3 An der Straße nach Großkugel für die Fassung vom April 2008 auf.
Da mit Beschluss GR 10/094/2015 vom 30.06.2015 beschlossen wurde, das
Verfahren fortzuführen und nunmehr als Abschluss ein neuer Satzungsbeschluss in
der Fassung vom Januar 2017 gefasst werden soll, ist der vorherige
Satzungsbeschluss aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
18 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.