Sachverhalt:
Auf der Grundlage von mehreren Hinweisen und Vorschlägen der SPD-Fraktion
erfolgte eine Überarbeitung der bisherigen Gefahrenabwehrverordnung.
In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und
Tourismus am 30.08.2016 wurde der Entwurf diskutiert und beraten.
Es wurde die Empfehlung gegeben, dass nach Prüfung durch die Fachaufsicht
des Landkreises und der zuständigen Polizeidienststelle dem Gemeinderat den
vorliegenden Entwurf zum Beschluss vorzulegen.
Die Hinweise des Ordnungsamtes des Landkreises Saalekreis, Schreiben vom
20.09.2016, wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Seitens der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wurden gemäß Schreiben
vom 13.09.2016 keine Ergänzungen gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
01.11.2016 die neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
17 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.