TOP Ö 12: Einleitungsbeschluss zum Aufhebungsverfahren der 1. Änderung des Vorhaben-und Erschließungsplans "Bösch-Beton GmbH" und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 3/8 "Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße" der Gemeinde Schkopau, OT Ermlitz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Weiß erläutert, dass es seit 1990 ein Vorhaben- und Erschließungsplan für „Bösch-Beton GmbH“ aufgestellt wurde. Diese Fläche wurde ausschließlich zur Herstellung von Transportbeton festgeschrieben. Andere Nutzungen sind planungsrechtlich nicht zulässig. Die bisherige Nutzung wurde auf Grund der Bedarfsentwicklung für Transportbeton aufgegeben. Das Ziel ist es, diese Fläche für andere gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.

 

Herr Wanzek teilt mit, dass sich der Ermlitzer Ortschaftsrat für den Beschlussvorschlag ausgesprochen hat.

 

Beschluss GR 11 / 119 / 2010

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Bösch-Beton GmbH“ und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ der Gemeinde Schkopau, OT Ermlitz.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück:                                                                        Gemarkung Schkopau, in der Flur 2 mit den Flurstücken 2/1, 80/3 und 100/81.

Das Verfahren zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans soll in einem Planverfahren durchgeführt werden.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden im Rahmen einer Offenlage des Vorentwurfs in der Gemeinde erfolgen. Die Bekanntmachung über den Zeitraum der Offenlage erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.