TOP Ö 11: Überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 73.000 € auf der HH-Stelle 46400.67200

Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Spaller erklärt die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass auf Grund des enormen Anstieges der Kinder aus Schkopau, die in anderen Gemeinden betreut werden, sich die Anzahl an Betreuungsmonaten mehr als verdoppelt hat. Eine weitere Ursache ist die Novellierung des § 17 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Dadurch werden für Kinder, die in Sachsen mit Nebenwohnung angemeldet sind, Betriebskosten in Rechnung gestellt.

 

Beschluss GR 11 / 118 / 2010

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gem. § 97 (1) GemHVO in seiner Sitzung am 14.12.2010 eine überplanmäßige Ausgabe zugunsten der Haushaltsstelle 46400.67200 (Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden) in Höhe von 73.000 €.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.