Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stellt in seiner Sitzung am
22.03.2016, auf der Grundlage § 42 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), die Mandatsniederlegung und das Ausscheiden
von Herrn Martin Trisch aus dem Gemeinderat zum 31.12.2015 fest.
Gesetzlicher Nachrücker zum 01.01.2016 ist Herr Erich Meyer.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
21 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
21 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Schmidt führt aus:
Herr Martin Trisch hat mit Schreiben vom 16.11.2015 aus familiären und
beruflichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau zum
31.12.2015 erklärt.
Der Verzicht auf das Mandat ist nicht widerrufbar.
Nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen wurde festgestellt, dass mit
dem Ausscheiden von Herrn Trisch, Herr Erich Meyer nachrückt. Herr Meyer hat
das Mandat angenommen.