TOP Ö 9: Ausscheiden von Herrn Martin Trisch aus dem Gemeinderat

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stellt in seiner Sitzung am 22.03.2016, auf der Grundlage § 42 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), die Mandatsniederlegung und das Ausscheiden von Herrn Martin Trisch aus dem Gemeinderat zum 31.12.2015 fest.

Gesetzlicher Nachrücker zum 01.01.2016 ist Herr Erich Meyer.

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

21 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Herr Schmidt führt aus:

 

Herr Martin Trisch hat mit Schreiben vom 16.11.2015 aus familiären und beruflichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau zum 31.12.2015 erklärt.

Der Verzicht auf das Mandat ist nicht widerrufbar.

Nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen wurde festgestellt, dass mit dem Ausscheiden von Herrn Trisch, Herr Erich Meyer nachrückt. Herr Meyer hat das Mandat angenommen.