TOP Ö 7: Bekanntgabe von (amtlichen) Mitteilungen

 

 


Herr Haufe führt aus:

  • Nach nochmaliger Anhörung hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 11.03.2016 bestätigt. Im Rahmen der Anhörung wurde präzisiert, dass sich die Kreisumlage um rund 55 T€ reduziert. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen  liegt vom 21.03.2016 bis 31.03.2016 zur Einsichtnahme im Bürgerhaus aus. In dieser Zeit befindet sich die Gemeinde Schkopau gemäß § 104 KVG LSA in der vorläufigen Haushaltsführung. Nach Beendigung der Auslegungsfrist erlangt die Haushaltssatzung ihre Rechtskraft und tritt am 01.04.2016 in Kraft.
  • Es gibt vom Land Aktivitäten zur sogen. Phase 2 – Ausbau der NGA-Netze (Next-Generation-Access-Netze). Bis zum Jahr 2018 sollen alle Unternehmen , Gewerbetreibenden und öffentlichen  Institutionen über einen schnellen Breitbandanschluss von 100 MBit/s Downloadgeschwindigkeit verfügen, Privathaushalte über mindestens 50 Mbit/s. Fördermittel stellen Land und Bund zur Verfügung. Die Koordinierung hat der Landkreis übernommen. Dieser hat auch mit dem überwiegenden Teil seiner Gemeinden eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Der Landkreis wird die Verhandlungen führen. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden. Bis 30.09.2016 sind Anträge auf Landesförderung zu stellen.
  • Es gab eine Vergleichsverhandlung zwischen dem WAZV Saalkreis und der HWS zu Durchleitungsgebühren des Fernwassers, welches der WAZV von der HWS erhält. Der WAZV war bereit, 5 Ct. zu zahlen, die HWS hat 50 Ct. gefordert. Vor dem Landgericht haben sich beide Partner auf 23 Ct. geeinigt.
  • Die HAVAG hat überraschend angekündigt, ab 02. Mai 2016 ihre Leistungen zu reduzieren. Die Gemeinde Schkopau ist nach § 14 PBefG angehört worden. Als Bürgermeister der Gemeinde hat er diesem Ansinnen widersprochen Der Fahrplan wird sich zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich ändern.
  • Es fand eine Gerichtsverhandlung über einen Rechtsstreit eines Bürgers der Gemeinde Schkopau gegen die Gemeinde Schkopau als Rechtsnachfolger der ehemaligen Gemeinde Lochau statt. Der Rechtsstreit ist entschieden. Aufgrund der Verjährung wurde die Klage abgewiesen. Die entstandenen Kosten hat der Kläger zu tragen.