TOP Ö 12: Beauftragung des Vertreters der Gemeinde Schkopau in der Verbandsversammlung des WAZV nach § 11 Abs. 3 GKG - LSA zum Abstimmungsverhalten zur Gebührengestaltung ab 2016

Sachverhalt:

 

Der Vertreter der Gemeinde wurde mit Beschluss-Nummer GR 10 / 091 / 2015 vom 02.07.2015 beauftragt, sein Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung zur Gebührengestaltung ab 2016 vom Gemeinderat bestätigen zu lassen.

Bis zum Tag der Ausfertigung dieser Vorlage (17.11.2015) sind keine entscheidungserheblichen Unterlagen bei der Gemeinde eingegangen.

Durch Nachfrage wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Verbandsversammlung für den 30.11.2015 zur Versammlung eingeladen hat.

Dem Vertreter der Gemeinde wurde aufgegeben, den Antrag zu stellen, einen möglichen TOP Trinkwassergebühren von der Tagesordnung zu nehmen.

Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, dann müsse er zwangsläufig gegen die Gebühren stimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.