TOP Ö 11: Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Burgliebenau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.10.2015 erklärte Kamerad Michael Gottsmann seinen sofortigen Rücktritt als stellv. Wehrleiter sowie seinen Austritt aus der Ortsfeuerwehr Burgliebenau aus persönlichen Gründen. Wehrleiter und ihre Stellvertreter können gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 des Hilfeleistungs- und Brandschutzgesetzes (GVBl. LSA 2001 S. 191) vorzeitig abberufen werden, wenn sie ihr Amt nicht mehr ausüben können. Den Kameraden der Ortsfeuerwehr Burgliebenau obliegt es nunmehr eine geeignete Kameradin bzw. einen geeigneten Kameraden als stellv. Ortswehrleiterin/Ortswehrleiter vorzuschlagen.

 

Fazit: Dem Gemeinderat wird empfohlen Michael Gottsmann aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit vorzeitig rückwirkend zum 19.10.2015 abzuberufen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.12.2015 Herrn Michael Gottsmann aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) als stellv. Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Burgliebenau vorzeitig rückwirkend zum 19.10.2015 abzuberufen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.