TOP Ö 10: Vereinbarung zur Beschulung von grundschulpflichtigen Kindern der Gemeinde Kabelsketal in der Grundschule Paul Maar im Ortsteil Raßnitz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kabelsketal steht vor der Entscheidung, eine ihrer Grundschulen zu erweitern oder die Beschulung außerhalb des Gemeindegebietes sicher zu stellen. An die Gemeinde Schkopau wurde eine entsprechende Anfrage heran getragen.

 

Die Aufnahme von Schülern aus Kabelsketal liegt auch im Interesse der Gemeinde Schkopau. Die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem STARK III- Programm ist an die Auflage gebunden, langfristig 100 Grundschüler in der Grundschule Paul Maar zu beschulen, notfalls auch zu Lasten einer anderen Grundschule.

 

In den Räumlichkeiten der Grundschule kann die Zweizügigkeit sichergestellt werden. Problematisch ist die Kapazität der Schulspeisung. Hier finden bereits jetzt 3 Durchgänge statt. Bei einer geplanten Aufnahme von 60 Schülern aus Kabelsketal würde sich die Situation verschärfen. Eine Lösung sollte mittelfristig angestrebt werden.

 

Der Hort hat eine Betriebserlaubnis für 125 Kinder. Um die Betreuung der Kinder aus Kabelsketal abzusichern, müsste die Kapazität erweitert werden. Verschiedene Lösungsansätze wurden bereits in einer Arbeitsgruppe beraten. Die Arbeitsgruppe favorisiert die Variante, die geplante Erneuerung der sanitären Anlagen in den bestehenden Gebäudekomplex einzubinden und durch ein Treppenhaus das Obergeschoss nutzbar zu machen. In den Begehungsprotokollen des Gesundheitsamtes wurde bereits mehrfach auf die notwendige Erneuerung der sanitären Anlagen hingewiesen.

 

Durch einen Anbau an der zukünftigen Sporthalle könnte ein neuer Speiseraum geschaffen werden, der den Anforderungen gerecht wird.

 

Beschlussvoschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.10.2015 den Bürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung zur Beschulung von grundschulpflichtigen Kindern der Gemeinde Kabelsketal in der Grundschule Paul Maar im Ortsteil Raßnitz (Stand: 08.10.2015) zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.