TOP Ö 18: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3/20 "Solarpark Ermlitz"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26.05.2015 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Gewerbepark Ermlitz“ in den Bebauungsplan Nr. 3/20 „Solarpark Ermlitz“ der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Ermlitz, Flur 1:

 

20,

21,

22/1,

22/2,

22/3,

23/3,

23/4,

23/5,

23/7,

23/9,

24/2,

25/2,

26/2,

30/1,

30/2,

30/3,

30/5,

30/6,

30/7,

30/8,

30/9,

30/11,

30/12,

30/16,

30/26,

30/27,

30/28,

30/31,

30/37,

30/47,

30/48,

30/49,

30/50,

30/51,

30/52,

30/53,

30/54,

30/55,

30/56,

30/57,

30/58,

30/59,

30/60,

32/1,

47/19,

48/31

 

 

 

 

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung im Bürgerhaus der Gemeinde Schkopau, im Lichthof des Bauamtes, Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Der Auslegungszeitraum wird ortsüblich durch Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde Schkopau erfolgen. Weiterhin sind zur Ermittlung des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.