TOP Ö 17: Widmungsbeschluss Hohenweiden "Straße des Friedens"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung  am 26.05.2015, den Widmungsbeschluss  für die Teilflächen der Flurstücke der Straße „Straße des Friedens“  gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA),  i.d.F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch § 115 Absatz 3 des Gesetzes vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 494) und durch § 45 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.6.2014 in Hohenweiden zu fassen.

 

Gemarkung Hohenweiden, Teilfläche   Flur 2, Flurstück 084/002 anteilig             

                                                                                              Flur 3, Flurstück 021/003 anteilig

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung ortsüblich bekannt zu machen.