TOP Ö 15: Entsendung eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Ing. Tamm-Woydt hat erklärt, dass er aus beruflichen Gründen die Funktion des Vertreters der Gemeinde Schkopau in der Fluglärmkommission nicht mehr wahrnehmen kann.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestimmt die Vertreter, die auf der Grundlage des § 32b Abs. 5 LuftVG vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft (und), Arbeit (und Verkehr) berufen werden.

Die Vorschläge wurden zuvor in den Fraktionen erörtert.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestimmt in seiner Sitzung am 26.05.2015 den Vertreter der Gemeinde und den Stellvertreter des Vertreters der Gemeinde in der Fluglärmkommission.