TOP Ö 8: Berichte aus den Ausschüssen, Zweckverbänden und anderen Beteiligungen der Gemeinde Schkopau

 

 


Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.