TOP Ö 19: Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Bündorf

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Herr Schmidt erklärt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 17.08.2010 die Beschlussfassung abgelehnt hat und diese zurück an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen zurückgewiesen hat. Nach umfangreicher Diskussion in der Sitzung des Ausschusses vom 30.09.2010 entschied sich der Ausschuss gegen die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges, Ortswehr Schkopau und für die Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die Ortswehr Bündorf. Herr Schmidt informiert, dass in der letzten Wehrleiterberatung diese Thematik diskutiert wurde. Man vertritt die Meinung, die Summe von 135.000,00 € zu splitten. 115.000,00 € für das Fahrzeug der Ortswehr Bündorf und 20.000,00 € für den Umbau des TSF für die Ortswehr Schkopau.

 

Herr Teske weist darauf hin, da weder ein Angebot noch ein Konzept zum Umbau des FFW-Fahrzeuges der Ortswehr Schkopau in Höhe von 20.000,00 € vorliegen, ob nicht der Kostenrahmen am Ende zu gering ist. Es wäre besser, diese Summe als Reserve  für das Fahrzeug der Ortswehr Bündorf bereitzuhalten.

 

Herr Trisch kritisiert die Verfahrensweise. Man sollte zuerst den Umbau des Schkopauer Fahrzeuges prüfen, ob sich der Umbau eines 13 Jahre alten Fahrzeuges überhaupt noch rentiert.

 

Herr Eckl informiert, dass sich der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen für die Bereitstellung der Mittel zur Anschaffung eines TSF-W für die Ortsfeuerwehr Bündorf entschieden hat.

 

Beschluss GR 10 / 115 / 2010

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26. Oktober 2010 die Anschaffung eines TSF-W für die Ortsfeuerwehr Bündorf aus den freigewordenen Mitteln auf der Haushaltsstelle 13000.93572 von maximal 115.000 €.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.