TOP Ö 12: Berufung zum Ehrenbeamten als Ortswehrleiter der Feuerwehr Burgliebenau

Beschluss: einstimmig beschlossen


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.