Sitzung: 26.10.2010 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: III/020/2010
Herr Weiß erklärt die Beschlussvorlage und fügt
hinzu, dass die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher belange
ohne gravierende Hinweise vorliegen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat,
diese Vorlage zu beschließen.
Beschluss
GR 10 / 114 / 2010
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat
die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6, (1. Änderung und Zusammenführung
der Bebauungspläne Nr. 3 Wachtberg Ost und Nr. 4 Wachtberg West) vom 10.
Februar 2010 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange/Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft:
vgl. beiliegende Abwägungsbögen
Die Hyder Consulting
GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht
haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau
billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6 Am Wachtberg (1. Änderung und
Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 Am Wachtberg Ost und Nr. 4 Am
Wachtberg West) in der Fassung vom 11.Juni 2010 sowie die Begründung gleichen
Datums und beschließt die Offenlage des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der
Öffentlichkeit vom 15.11.2010 bis einschließlich 17.12.2010 während folgender
Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die
Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6 einzusehen und
Anregungen geltend zu machen:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -
14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der
Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis
darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Die Hyder Consulting
GmbH Deutschland soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals
zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
26
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.