TOP Ö 18: Bebauungsplan Nr. 3/6 "Am Wachtberg" der Gemeinde Schkopau, OT Ermlitz - 1. Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 "Am Wachtberg Ost" und Nr. 4 "Am Wachtberg West"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Herr Weiß erklärt die Beschlussvorlage und fügt hinzu, dass die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher belange ohne gravierende Hinweise vorliegen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, diese Vorlage zu beschließen.

 

Beschluss GR 10 / 114 / 2010

1.       Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6, (1. Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 „Wachtberg Ost“ und Nr. 4 „Wachtberg West“) vom 10. Februar 2010 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft:

          vgl. beiliegende Abwägungsbögen

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.       Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ (1. Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 „Am Wachtberg Ost“ und Nr. 4 „Am Wachtberg West“) in der Fassung vom 11.Juni 2010 sowie die Begründung gleichen Datums und beschließt die Offenlage des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 15.11.2010 bis einschließlich 17.12.2010 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/6 einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs:        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

26 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.