TOP Ö 5: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zum Einbau einer neuen Heizung im Objekt Wasserwehr/Jugendklub Hohenweiden

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Haufe erklärt, dass die vorhandene Heizungsanlage im Objekt defekt ist. Auf Grund der hohen Kosten und unter Berücksichtigung des Alters der Anlage sowie G der Kosten für eine neue Anlage ist ein Weiterbetreiben wirtschaftlich nicht vertretbar. Es gibt keine Ausweichmöglichkeiten den Jugendklub oder die Wasserwehr in einem anderen Gebäude unterzubringen.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich für die Erneuerung einer Heizungsanlage ausgesprochen.

 

 

Beschluss HAV  01 / 001 / 2014

 

Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 16.09.2014 eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 105 (1) Kommunalverfassungsgesetz LSA vom 17. Juni 2014 in Höhe von 10.000 € zum Einbau einer neuen Heizungsanlage im Objekt Wasserwehr/Jugendklub Hohenweiden.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7 + Bürgermeister

davon anwesend:

5 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.