TOP Ö 31: Entsendung von Vertretern in den Förderkreis mitz, in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Mitz GmbH

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Schmidt informiert, dass die Beschlussvorlage nicht korrekt formuliert ist. Abzustimmen ist über Vertreter der Gemeinde im Förderkreis, der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat. Deshalb wird Satz 2 der Beschlussvorlage „Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der mitz GmbH“ gestrichen.

Der Gemeinderat einigt sich auf den Kompromiss, in der heutigen Sitzung nur über die Entsendung eines Vertreters für den Förderkreis abzustimmen. Über die beiden anderen Vertreter soll in der nächsten Sitzung entschieden werden.

Frau Müller weist darauf hin, dass die Gemeinde Schkopau in der Gesellschafterversammlung vertreten ist. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Gesellschafterversammlung. Deshalb kann es in beiden Gremien nicht die gleiche Person sein.

 

Für den Förderkreis mitz wird Herr Gerd Rose vorgeschlagen.Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.08.2014 als Vertreter/in ……………………….. in den Förderkreis mitz zu entsenden.

 

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Mitz GmbH..

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.08.2014 als Vertreter/in ……………………….. in den Förderkreis mitz zu entsenden.

 

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Mitz GmbH..

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.