Herr Schmidt führt aus, dass im Ergebnis der allgemeinen Neuwahlen der Ortschaftsräte am 25.05.2014 in Burgliebenau nur 3 Sitze besetzt werden konnten. Entsprechend § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau besteht der Ortschaftsrat aus 5 Mitgliedern.
Eine Ergänzungswahl ist dann
erforderlich, wenn die Anzahl der Ortschaftsräte auf weniger als zwei Drittel
der in der Hauptsatzung bestimmten Zahl herabgesunken ist, oder wenn bei der
Neuwahl der Vertretung weniger als zwei Drittel der Mitglieder gewählt worden
sind. (§ 81 Abs. 4 S. 1 KVG LSA i.V. m. § 42 Abs. 5 S. 1 und 2 KVG LSA).
Bezogen auf das Wahlergebnis vom 25.05.2014 ist somit eine Ergänzungswahl
erforderlich, da die Zahl der besetzten Mandate über 3,3 - folglich mindestens
4 hätte betragen müssen, um die Zwei-Drittel-Grenze zu überschreiten.
Bei der Ergänzungswahl werden so viele Vertreter gewählt,
wie zur Erreichung der in der Hauptsatzung festgelegten Zahl erforderlich sind
(§ 49 Abs. 2 KWG LSA). Somit beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 2.
Der Termin der Ergänzungswahl wird auf den 23.11.2014 gelegt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon
anwesend: |
21 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.