TOP Ö 13: Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters des Ortsteiles Burgliebenau

Herr Sachse verliest die Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestätigt in seiner Sitzung am 12.08.2014 gemäß § 85 Absatz 1, Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsgesetzes und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz – KVG) die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Burgliebenau. Gewählt ist Herr Uwe Bechyne.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.