Mit Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
wurde eine Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Schkopau an die neuen
rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.
Die Grundlage zur
Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung bildete das Muster des Städte- und
Gemeindebundes (SGSA) vom 03.06.2014. Dieses Muster ist mit dem Ministerium für
Inneres und Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt.
Die Empfehlungen und Änderungsvorschläge aus der 1. konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden eingearbeitet und redaktionelle Fehler behoben. Der dem Gemeinderat vorgelegte Entwurf der Geschäftsordnung wurde durch den Bürgermeister mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt.
Herr Haufe führt aus, dass der in der alten Satzung enthaltene Paragraf zum Verfahren in den Ortschaftsräten nicht aufgenommen wurde, da diese selbst entscheiden sollen, ob sie sich der Geschäftsordnung der Gemeinde anschließen oder eine eigene geben. Sollten sich die Ortschaftsräte anschließen, wird eine redaktionelle Änderung in der Geschäftsordnung vorgenommen.
Die Gemeinderäte haben folgende Änderungsanträge:
Einleitung (vor I. Abschnitt):
Änderung des Sitzungsdatums von 19.08.2014 auf 12.08.2014
§ 5 (3) a)
Austausch des Wortes fehlenden durch das Wort anwesenden
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
Sitzung am 12.08.2014 die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte mit den o.g. Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon
anwesend: |
21 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.