TOP Ö 35: Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Frau Spaller führt aus:

Grundlage für die Erstellung der Entschädigungssatzung ist der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport zur Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene vom 16.06.2014. Die den Gemeinderäten vorliegende Satzung wurde der Kommunalaufsicht zur Vorprüfung vorgelegt. Die gegebenen Hinweise der Aufsichtsbehörde legt Frau Spaller dar und sollen in die Satzung einfließen:

 

Das betrifft folgende Änderungen:

Präambel:                    „Aufgrund [Einfügung] der §§ 8 und …

§ 3 Satz 1                   … monatliche Pauschale in Höhe von [Änderung] 150,00 Euro.

§ 3 Satz 4                   … erhalten für die Teilnahme an Sitzungen in den Ausschüssen

[Einfügung] ausschließlich ein Sitzungsgeld…

§ 4 Satz 1                   …eine monatliche Pauschale in Höhe von [Änderung] 150,00 Euro.

§ 7 Absatz 3, Satz 1   Selbständigen [Streichung] Hausfrauen und Hausmännern …

§ 8 Satz 2                   Dies gilt nicht für Dienstreisekosten [Einfügung] außerhalb des Dienst-

oder Wohnortes …

§ 9 4. Anstrich           [Neu] Einwohner, die vom Gemeinderat in Verbände entsandt werden

und an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilnehmen.

Anlage 1 Überschrift [Änderung] vom 12. August 2014

 

Frau Müller schlägt im Hinblick auf den zu belastenden Haushalt vor, die Entschädigungssatzung zu beschließen, die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach dieser Satzung bis 01.01.2015 auszusetzen.

 

Die SPD-Fraktion bittet um eine Auszeit um 20:40 Uhr. Mit der Sitzung wird um 20:45 Uhr fortgefahren.

Herr Sachse lässt über den Antrag von Frau Müller abstimmen, ob die Satzung angenommen, jedoch erst zum 1.1.2015 in Kraft gesetzt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     9                      Nein-Stimmen: 11                    Enthaltungen: 2

Damit ist der Antrag von Frau Müller abgelehnt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau mit den oben benannten Änderungen


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.