TOP Ö 37: Zuschuss an TC Schkopau e.V.

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Kuhnert vom Tennisclub Schkopau berichtet über den Tennisclub mit seinen 100 Mitglieder und 25 Kindern.

Der Sanitärtrakt ist marode und soll gegen einen neuen ersetzt werden. Der Fördermittelantrag wurde im vergangenen Jahr gestellt, in diesem Jahr beschieden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 116 T€. Es würden 40 T€ als Fördermittel bereitstehen, wenn die Eigenanteil von 76 T€ aufgebracht werden kann. Der Verein verfügt über 20.000 Euro Eigenmittel, 26.000 Euro werden aus Lotto/Sponsorenmitteln abgedeckt, 30.000 Euro sind noch offen.

Herr Weiß schlägt vor, die Summe aus den Straßenausbaubeiträgen zu entnehmen. Diese sind in diesem Jahr üppiger geflossen als sonst.

 

Herr Wanzek ist der Meinung, dass mit dieser Art der Beschlussfassung der Gemeinderat „überrumpelt“ wird. Eine Diskussion zur Haushaltsberatung wäre wünschenswert.

Frau Seeger hätte erwartet, dass der Antrag im Ortschaftsrat Schkopau beraten wird.

Frau Müller schlägt - im Hinblick auf die in der heutigen Sitzung beschlossene Hautsatzung vor, dass die Ausgabe von 30 T€ geprüft und im Hauptausschuss diskutiert und beraten wird. 

 

Herr Sachse lässt den Antrag von Frau Müller abstimmen, das Anliegen an den Hauptausschuss zu verweisen:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8                          Nein-Stimmen: 13                    Enthaltungen 1

Somit ist der Antrag von Frau Müller abgelehnt und es wird in der heutigen Sitzung darüber angestimmt:

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.08.2014 dem TC Schkopau e.V. für die Errichtung eines Sozial- und Sanitärtraktes einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

21+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.