TOP Ö 20: Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters des Ortsteiles Luppenau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

Herr Sachse verliest die Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau bestätigt in seiner Sitzung am 12.08.2014 gemäß § 85 Absatz 1, Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsgesetzes und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz – KVG) die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Luppenau.  Gewählt ist Frau Edith Uhlmann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.