TOP Ö 16: Neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Schmidt führt aus, dass diese Satzung ebenfalls im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen diskutiert wurde. Geplant war eigentlich für 2013 eine Gebührenkalkulation durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen, jedoch durch die Konsolidierung des Haushaltes wurde ein Auftrag nicht ausgelöst. Geplant ist dies aber für das Jahr 2015. Man hat aber vorher mit Nachbargemeinden wie z. B. Merseburg gesprochen um vergleichbare Gebührensätze zu erheben.

 

Es kam der Einwand, dass die Aufwendungen für die Friedhöfe zu kalkulieren, doch nicht so problematisch sein kann. Darauf antwortet Herr Schmidt, dass es hierbei nicht nur um die Grabstellen sondern auch um die Gebäude sowie das Personal die mit in die Kalkulation aufgenommen werden müssen geht.

 

Frau Mohr sagt, dass der Ortschaftsrat Korbetha mit der Gebühr von 400,00 € zur Nutzung der Urnenkammer für 15 Jahre inkl. Verschlusskappe nicht einverstanden ist, da sich diese Gebühren um das Doppelte erhöht haben.

 

Da es in weiteren Diskussionsbeiträgen wieder zu keiner Einigung kommt, lässt Herr Eckl über die Gebühr im OT Korbetha abstimmen.

 

Es wird der Vorschlag unterbreitet, zur Nutzung der Urnenkammer für 15 Jahre im OT Korbetha inkl. Verschlusskappe eine Gebühr von 400,00 € oder von 350,00 € zu erheben.

 

Die Mehrheit der Gemeinderäte entscheiden sich für eine Gebühr von 400,00 €.

 

Beschluss GR 33 / 332 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schkopau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.