TOP Ö 9: Beschlussfassung zur Schadensbeseitigung Hochwasser

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß informiert, dass das Land Sachsen-Anhalt eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden erlassen hat. Die Zuwendung kann bis zu 100 % betragen.

Für die Schadensbeseitigung ist es erforderlich, einen Maßnahmeplan zur Fördermittel-beantragung mit einzureichen.

 

Herr Trisch fragt, was passiert, wenn nicht 100 % gefördert werden.

Herr Weiß antwortet, dass das Land Sachsen-Anhalt versprochen hat, generell mit 100% zu fördern.

 

Herr Sachse möchte wissen, was eintritt, wenn bei Baumaßnahmen noch Nacharbeiten erforderlich sind, und woher dann die Bezahlung erfolgt.

 

Herr Weiß sagt, dass jetzt die Einzelmaßnahmen beantragt werden, wenn zusätzliche Arbeiten während der Baumaßnahmen auftreten, können diese im Ausnahmefall noch nachträglich mit entsprechender Begründung eingereicht werden.

 

Beschluss GR 32 / 320 / 2013

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.09.2013 den Maßnahmeplan zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Infrastruktur gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013“.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.