Herr
Weiß informiert, dass das Land Sachsen-Anhalt eine Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden erlassen hat.
Die Zuwendung kann bis zu 100 % betragen.
Für
die Schadensbeseitigung ist es erforderlich, einen Maßnahmeplan zur
Fördermittel-beantragung mit einzureichen.
Herr
Trisch fragt, was passiert, wenn nicht 100 % gefördert werden.
Herr
Weiß antwortet, dass das Land Sachsen-Anhalt versprochen hat, generell mit 100%
zu fördern.
Herr
Sachse möchte wissen, was eintritt, wenn bei Baumaßnahmen noch Nacharbeiten
erforderlich sind, und woher dann die Bezahlung erfolgt.
Herr
Weiß sagt, dass jetzt die Einzelmaßnahmen beantragt werden, wenn zusätzliche
Arbeiten während der Baumaßnahmen auftreten, können diese im Ausnahmefall noch nachträglich
mit entsprechender Begründung eingereicht werden.
Beschluss
GR 32 / 320 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.09.2013 den
Maßnahmeplan zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Infrastruktur gemäß
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden
2013.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.