TOP Ö 13: 1. Änderung zur Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege

 

Frau Spaller führt aus, dass die Abgabefrist bis zum 31.07.2013 verlängert wurde.

Ein Satz wurde zusätzlich in die Richtlinie aufgenommen. „Eine spätere Abgabe hat zur Folge, dass die Möglichkeit der Förderung durch die bereits fortgeschrittene Mittelvergabe beeinträchtigt sein könnte“.

 

Beschluss GR 31 /315 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.