Frau
Spaller führt aus, dass die Abgabefrist bis zum 31.07.2013 verlängert wurde.
Ein
Satz wurde zusätzlich in die Richtlinie aufgenommen. Eine spätere Abgabe hat
zur Folge, dass die Möglichkeit der Förderung durch die bereits
fortgeschrittene Mittelvergabe beeinträchtigt sein könnte.
Beschluss
GR 31 /315 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013
die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der
Sozialarbeit und der Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.