TOP Ö 15: Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung Nr. 10/19 "Vor'm Dorfe" im Ortsteil Röglitz

 

Herr Weiß erläutert, dass der Bebauungsplan Nr. 3 „Vor’m Dorfe“ im Ortsteil Röglitz nichtig ist, da der Gemeinde keine Originalurkunde vorliegt, die die Rechtskraft der Satzung bestätigt. Eine Heilung ist nicht möglich, da sich der betroffene Bereich nunmehr im Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens Leipzig/ Halle befindet und somit aufgrund der geänderten Rechtslage eine Heilung gesetzlich ausgeschlossen wurde.

Da bisher jedoch stets davon ausgegangen werden musste, dass an dieser Stelle ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, wurde der Bereich als Bauland über das Amtsgericht an die Antragsteller der Ergänzungssatzung veräußert.

Um den Antragstellern dennoch die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen, soll eine Ergänzungssatzung aufgestellt werden, die das Planungsrecht für den Bau eines Einfamilienhauses schafft. Die Ergänzungssatzung ermöglicht somit die Einbeziehung einer Fläche in den Bebauungszusammenhang des Ortsteils Röglitz, im Bereich des nichtigen Bebauungsplans Nr. 3 „Vor’m Dorfe“. Die Ergänzungssatzung soll somit eine Erweiterung des Innenbereiches um ein Einfamilienhaus ermöglichen.

Da im Flächennutzungsplan der betroffene Bereich als Baufläche dargestellt ist, muss erst im laufenden Verfahren zur 2. Ergänzung und 2. Änderung (Vorentwurf März 2012) geklärt werden, wie mit den beiden nichtigen Bebauungsplänen weiter verfahren wird. Die Fläche der Ergänzungssatzung wird weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Herr Weiß bittet, dass die Gemeinde dieser Beschlussvorlage zustimmt. Im Ortschaftsrat und im Bauausschuss wurde dieses Anliegen besprochen.

 

Es wird kritisiert, dass wichtige Unterlagen bei Gründung der Einheitsgemeinde nicht ordentlich aus den Ortsteilen übernommen wurden. Die Finanzierung von 2.000 € steht weder im Haushaltsplan noch im April ergänzten Finanzierungsplan der Gemeinde. Bei den Beschlussvorlagen muss darauf geachtet werden, dass nicht die alten Formulare (jetzt Doppik) verwendet werden. Künftige Vorlagen sowie die Finanzierungsregelungen müssen eindeutiger dargelegt werden.

 

Beschluss GR 31 / 317 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10/19 „Vor’m Dorfe“ im Ortsteil Röglitz gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Röglitz, Flur 1:

Flurstücke: 169/2, 169/3, 169/4, 169/6 und 169/7.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.