Herr Weiß erläutert, dass der Bebauungsplan Nr.
3 Vorm Dorfe im Ortsteil Röglitz nichtig ist, da der Gemeinde keine
Originalurkunde vorliegt, die die Rechtskraft der Satzung bestätigt. Eine
Heilung ist nicht möglich, da sich der betroffene Bereich nunmehr im
Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens Leipzig/ Halle befindet und somit
aufgrund der geänderten Rechtslage eine Heilung gesetzlich ausgeschlossen
wurde.
Da bisher jedoch stets davon ausgegangen werden
musste, dass an dieser Stelle ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, wurde
der Bereich als Bauland über das Amtsgericht an die Antragsteller der
Ergänzungssatzung veräußert.
Um den Antragstellern dennoch die Errichtung
eines Einfamilienhauses zu ermöglichen, soll eine Ergänzungssatzung aufgestellt
werden, die das Planungsrecht für den Bau eines Einfamilienhauses schafft. Die
Ergänzungssatzung ermöglicht somit die Einbeziehung einer Fläche in den
Bebauungszusammenhang des Ortsteils Röglitz, im Bereich des nichtigen
Bebauungsplans Nr. 3 Vorm Dorfe. Die Ergänzungssatzung soll somit eine
Erweiterung des Innenbereiches um ein Einfamilienhaus ermöglichen.
Da im Flächennutzungsplan der betroffene Bereich
als Baufläche dargestellt ist, muss erst im laufenden Verfahren zur 2.
Ergänzung und 2. Änderung (Vorentwurf März 2012) geklärt werden, wie mit den
beiden nichtigen Bebauungsplänen weiter verfahren wird. Die Fläche der
Ergänzungssatzung wird weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Herr
Weiß bittet, dass die Gemeinde dieser Beschlussvorlage zustimmt. Im
Ortschaftsrat und im Bauausschuss wurde dieses Anliegen besprochen.
Es
wird kritisiert, dass wichtige Unterlagen bei Gründung der Einheitsgemeinde
nicht ordentlich aus den Ortsteilen übernommen wurden. Die Finanzierung von
2.000 steht weder im Haushaltsplan noch im April ergänzten Finanzierungsplan
der Gemeinde. Bei den Beschlussvorlagen muss darauf geachtet werden, dass nicht
die alten Formulare (jetzt Doppik) verwendet werden. Künftige Vorlagen sowie
die Finanzierungsregelungen müssen eindeutiger dargelegt werden.
Beschluss
GR 31 / 317 / 2013
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013
die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10/19 Vorm Dorfe im Ortsteil Röglitz
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das
vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Röglitz, Flur 1:
Flurstücke: 169/2, 169/3, 169/4, 169/6 und
169/7.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
28
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
29 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.