Nach
vorhergehenden Diskussionen werden hier die Kostenbeiträge für die Gebühren für
die Nutzung der Krippe und des Kindergartens verändert.
Beschluss
GR 31 / 314 / 2913
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013
die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren (Elternbeiträge) für
die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach KiFöG, laut Anlage zur 1.
Änderungssatzung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
28
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.