TOP Ö 12: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren (Elternbeiträge) für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach KiFöG

 

Nach vorhergehenden Diskussionen werden hier die Kostenbeiträge für die Gebühren für die Nutzung der Krippe und des Kindergartens verändert.

 

Beschluss GR 31 / 314 / 2913

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2013 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren (Elternbeiträge) für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen nach KiFöG, laut Anlage zur 1. Änderungssatzung.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.